Bei der Suche nach einem Internatsplatz gilt es zunächst, die zeitlichen Rahmenfaktoren für die Bewerbung und Aufnahme in das Internat zu beachten, sowie die Altersgrenzen und Probezeiten zu berücksichtigen.
Es ist sehr empfehlenswert, die allgemeinen Bewerbungsvoraussetzungen zu beachten und den Antrag auf eine Aufnahme des Kindes im Internat rechtzeitig zu stellen. Internatsplätze sind oftmals begehrt und es kann bei einer kurzfristigen Bewerbung keine Garantie gegeben werden, dass das Kind aufgenommen werden kann. Interessierte sollten daher einen Vorlauf von mindestens sechs Monaten einplanen und die Bewerbungsvoraussetzungen prüfen, damit ein Platz sichergestellt werden kann. Der Zeitpunkt der Aufnahme ist abhängig vom Internat. In der Regel erfolgt sie zu Beginn des jeweiligen Schuljahres. In einigen Fällen ist jedoch auch eine Zulassung zum Halbjahr oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sogar im laufenden Jahr möglich.
Die Angebote der meisten Internate richten sich an Kinder ab der fünften Klasse. Die Bewerbungsvoraussetzungen, die erfüllt werden müssen, sind von Internat zu Internat unterschiedlich. An einem Internats-Gymnasium kann auch das Abitur abgelegt werden. Eine Ausnahme bilden dabei Einrichtungen, die sich an Jugendliche richten, welche neben der herkömmlichen Bildung Hochleistungssport betreiben möchten. Hier besteht eine Aufnahme meist erst ab der achten Klasse.
Des Weiteren ist zu beachten, dass die Kinder und Jugendlichen in vielen Internaten vor der endgültigen Aufnahme eine Probezeit absolvieren müssen. Die Länge variiert je nach Internat zwischen drei Monaten und einem Jahr. Durch diese Bewerbungsvoraussetzung soll überprüft werden, ob die Internatsanwärter die Schul-, Internats- und Hausordnung einhalten und ob eine angemessene schulische Arbeitshaltung an den Tag gelegt wird.
Während dieser Zeit kann das Vertragsverhältnis durch die Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreter des Schülers zum Ende der Probezeit gekündigt werden.