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Internatsformen Teil 2

Staatlich, Freie oder Waldorf? Und wenn frei, dann staatlich?

Der rechtliche Status einer Internatsschule ist für Eltern und Kinder von hoher Bedeutung. Dieser legt fest, ob eine Schule staatlich anerkannte Schulabschlüsse vergeben darf, oder nicht. In der Regel gibt es in Deutschland staatliche Schulen, deren Träger die einzelnen Bundesländer sind und öffentliche Schulen, die von den jeweiligen Kommunen verwaltet werden. 

Mittlerweile nimmt die Zahl an privaten (freien) Einrichtungen immer mehr zu. Hierbei ist es besonders wichtig, sich über den rechtlichen Status zu informieren. Zum einen gibt es die Form der staatlich anerkannten Privatschulen, die im Grunde die gleichen Befugnisse haben, wie die öffentlichen und staatlichen Einrichtungen. Bei staatlich genehmigten Privateinrichtungen besteht eine Differenzierung zwischen der staatlich genehmigten Ersatzschule und der allgemein bildenden Ergänzungsschule.

Ersatzschulen erfüllen die allgemeine Schulpflicht, Ergänzungsschulen entsprechen nicht den Kriterien einer öffentlich genehmigten Einrichtung und können somit auch keinen staatlich anerkannten Schulabschluss vergeben. Walddorfschulen sind weder staatlich anerkannt, noch genehmigt. Die Lehrpläne, die Schulstruktur und das Versetzungsverfahren unterscheiden sich hier zu stark von den restlichen Einrichtungen. Schüler einer Waldorfschule müssen sich in jedem Fall einer Schulfremdenprüfung am Ende ihrer Schulzeit unterziehen, um einen staatlich anerkannten Abschluss zu bekommen.