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Finanzielle Unterstützung durch das Jugendamt

Internatsbesuch auf Staatskosten

Ein Internatsbesuch wäre das beste fürs Kind, aber aus eigenen Mitteln ist der Platz nicht zu bezahlen?In bestimmten Fällen können Eltern finanzielle Unterstützung durch das Jugendamt erhalten. Hierzu muss eine pädagogische und therapeutische Notwendigkeit für den Internatsbessuch vorliegen.

In bestimmten Fällen kann der Staat den Internatsbesuch finanziell unterstützen. Auch eine vollständige staatliche Übernahme der Internatskosten ist je nach Situation möglich. Die finanzielle Förderung des Internatsbesuchs durch das Jugendamt kommt dann in Frage, wenn das Kind einer besonderen Betreuung oder Beschulung bedarf, die zu Hause oder an der örtlichen Schule nicht gewährleistet werden kann. Braucht das Kind z.B. im Bereich der Erziehung, des Lernens oder der Konzentration besondere Hilfe oder liegen schwere soziale Heruasforderungen vor, kann ein Internatsbesuch eine Lösung sein und die Kosten übernommen werden.

Der Staat als Kostenträger: Wann übernimmt das Jugendamt die Internatskosten?

Kann die gesunde Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen in einer Schule mit Internat besonders gut gefördert und unterstützt werden, so kann ein Internatsbesuch eine sinnvolle Alternative darstellen. Der Aspekt dieser betreuten Wohnform ist ein weiterer Grund für das Jugendamt, bestimmte Schüler an ein Internat zu vermitteln und die Kosten anteilig zu übernehmen. Internate mit einem pädagogisch passenden Profil sind im Vergleich zu stationären Jugendhilfeeinrichtungen oft kostengünstiger.

Die Förderung von Seiten des Jugendamtes richtet sich vor allem an Schüler, die unter einer Beeinträchtigung, wie einer Lernschschwäche, Entwicklungsstörung, ADHS oder seelischen Problemen leiden. Die Gefährdung der schulischen Entwicklung bei Schulproblemen und Schulverweigerung kann ebenfalls eine Begründung für die Förderung des Internatsbesuch darstellen. Aber auch bei anderen schwerwiegenden Belastungen, die familienunterstützende Hilfe erfordern, kann ein Internatsbesuch eine Lösung sein, die dann vom Jugendamt übernommen wird. Dazu gehören schwere Krisen in der Herkunfts- oder Pflegefamilie sowie Erkrankung oder Tod von Eltern(teilen).

Es bestehen grundsätzlich zwei gesetzlich geregelte Möglichkeiten der Unterbringung (§34 und §35a SGB VIIII innerhalb der „Hilfen zur Erziehung“ oder über die „Eingliederungshilfe“.

Wie und wann sollte der Antrag auf Förderung der Internatskosten eingereicht werden?

Um die Übernahme der Internatskosten durch das Jugendamt für den Besuch eines Internats zu ermöglichen, muss ein entsprechender Antrag bei einem öffentlichen Kostenträger eingereicht werden. Das örtliche Jugendamt kann hierzu beraten, ob und wie man die finanzielle Förderung zur Finanzierung der Unterbringungskosten im Internat beantragen kann. Der Antrag muss in der Regel unbedingt vor dem Übergang auf ein Internat gestellt werden. Das Jugendamt prüft dann den Antrag, die familiäre Situation und klärt mit einem pädagogischen Gutachten die Notwendigkeit des Internatsbesuchs.

Im Falle der Kostenübernahme der Internatskosten durch die Eingliederungshilfe, im Falle einer Beeinträchtigung des Kindes, muss im Namen des Kindes ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt werden.

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung des Jugendamtes?

Wird dem Antrag zur Kostenübernahme durch das Jugendamt stattgegeben, werden die Eltern im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an den Kosten beteiligt. Die genauen Kostenbeiträge werden im Hinblick auf die individuelle Situation und das gewählte Internat errechnet. Zudem gibt es Pauschalbeträge, die sich nach dem Einkommen der Eltern staffeln. Somit spielen Finanzkraft der Eltern, Härte des Falles, Unterbringungsform und Ausrichtung im Internat sowie weitere Regelungen des Jugendamtes eine Rolle bei der Übernahme der Kosten, die für eine Internatsunterbringung anfallen. Abgezogen wird der Betrag, den die Eltern durch die Internatsunterbringung einsparen (wie zum Beispiel ein Teil des Kindergeldes).

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