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Schüler-BAföG

BAföG auch für Internatsschüler

Das Schüler-BAföG ist eine Möglichkeit, die je nach Einkommensverhältnissen der Eltern in Frage kommen kann, um den Intrenatsbesuch ganz oder in Teilen zu finanzieren. Da Internatsschüler nicht bei ihren Eltern wohnen, sind die Höchstsätze an Förderung möglich. Anders als beim Studenten-BAfÖG handelt es sich bei dem Schuler-BAfÖG um eine Förderung, die nicht zurück gezahlt werden muss.

Eine Möglichkeit der finanziellen Unterstützung ist die Beantragung von BAföG-Leistungen. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Förderung für (Internats-)Schüler vor. Ein Kostenzuschlag für die Unterbringung in einem Internat wird jedoch nur dann vom Staat gewährt, wenn eine preisgünstigere Unterbringung in einer institution mit gleichen pädagogischen Leistungen nicht möglich ist.

BAföG für Schüler – Voraussetzungen

Internatsschüler haben dann eine Aussicht auf Förderung, wenn sie ein weiterführendes, allgemeinbildendes Internat besuchen und sich mindestens in der zehnten Klassenstufe befinden. Ob Haupt-, Real-, Gesamtschule, Gymnasium und berufliche Schule spielt keine Rolle, solange die Schule staatlich anerkannt ist. Weitere Voraussetzung ist, dass eine auswärtige Unterbringung im Internat zwingend notwendig ist, weil eine entsprechende Ausbildungsstätte beispielsweise vom Elternhaus nicht erreichbar ist. Zudem müssen BAföG-Empfänger die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in bestimmten Fällen ist Bezug von BAföG aber auch mit Aufenthaltsrecht möglich.

Höhe der BAföG-Leistungen und Rückzahlung

Die Höhe der BAföG-Förderung ist abhängig von den Voraussetzungen des Schülers sowie vom Einkommen der Eltern. Da es sich um feste Beitragssätze handelt, sind beim BAfÖG nicht die Kosten entscheidend, die tatsächlich anfallen, stattdessen wird ein pauschal festgelegter Beitrag für einen Druchschnittsbedarf ausgezahlt. Beim Besuch einer allgemeinbildenden Schule ab Klasse 10 erhalten Schülerinnen und Schüler, die nicht zu Hause wohnen (wie im Falle einer Internatsunterbringung), 632 Euro monatlich. Die individuelle Höhe der Förderung kann mit dem BAFöG-Recher berechnet werden.

Schüler erhalten die BAföG-Förderung als Vollzuschuss und müssen sie daher nicht zurückzahlen. Die Förderung gilt solange wie sie die Schule besuchen. Dies gilt auch, wenn eine Klasse wiederholt werden muss und auch während der unterrichtsfreien Zeit.

Die BAföG-Förderung im Ausland

Hat sich ein Schüler für die Ausbildung im Ausland entschieden, kann er einen Antrag auf Auslands-BAföG stellen. Erkennt das Amt für Ausbildungsförderung den Aufenthalt als sinnvoll an, können Leistungen von bis zu 4600 Euro für Schulgeld, Reisekosten und Versicherungskosten in Anspruch genommen werden.

Der Reisekostenzuschlag wird für zwei Hin- und Rückfahrten gewährt und beträgt jeweils 250 Euro innerhalb Europas. Jeweils 500 Euro-Reisekostenzuschlag bekommen Schüler außerhalb Europas. Der Geförderte erhält darüber hinaus einen Zuschlag, der sich je nach Lebenshaltungskosten des Ziellandes errechnet.

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