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Internatsformen

Internatsfomen – Wo sind die Unterschiede?

Eltern suchen mit einem Internat nach einer Alternative, ihr Kind in seiner Schulentwicklung bestmöglich zu unterstützen und dem staatlichen Schulsystem zu entfliehen. Welche Form von Internat ist die passende? Was ist eine private Einrichtung, die einen öffentlichen Status hat? Und worin unterscheidet sich eine Heimschule von einem Schulheim?

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Internaten, die sich in ihrer Form, Ausrichtung und Struktur erheblich voneinander unterscheiden. Im Allgemeinen lassen sich Vollinternate in zwei Kategorien klassifizieren: Internatsschulen und Schülerheime. Ist von einem "Internat" die Rede, denken wohl die meisten an sogenannte  Internatsschulen: diese verfügen über eigene Unterrichtseinrichtungen. Das bedeutet, die Bewohner des Internates gehen sozusagen nebenan, manchmal auch im gleichen Haus zur Schule. 

Heimschule, Schülerheim oder Schule mit Internat?

Unter den Internatsschulen gibt es nochmals zwei Formen: Heimschulen und Schulen mit angeschlossenem Internat. Sie unterscheiden sich im Grunde nur in der Anzahl der externen Schüler. Darunter versteht man die Schüler, die nur die Schule besuchen, nicht aber dort wohnen. Während Schulen mit angeschlossenem Internat überwiegend internatsfremde, also externe Schüler haben, unterrichten Heimschulen fast ausschließlich die eigenen Bewohner.

Ein Schülerheim ist ein Wohnheim für Schülerinnen und Schüler von außerhalb. Diese Einrichtungen dienen nur der Unterbringung nicht der Beschulung. Schülerheime treten häufiger in ländlichen Regionen auf, wo der tägliche Schulweg den Eltern und Kindern nicht zumutbar ist. Die Schüler wohnen die Woche über im Schülerheim, besuchen aber eine externe Schule in unmittelbarer Umgebung.

Staatlich, Freie oder Waldorf? Und wenn frei, dann staatlich?

Der rechtliche Status einer Internatsschule ist für Eltern und Kinder von hoher Bedeutung. Dieser legt fest, ob eine Schule staatlich anerkannte Schulabschlüsse vergeben darf, oder nicht. In der Regel gibt es in Deutschland staatliche Schulen, deren Träger die einzelnen Bundesländer sind und öffentliche Schulen, die von den jeweiligen Kommunen verwaltet werden. Mittlerweile nimmt die Zahl an privaten (freien) Einrichtungen immer mehr zu. Hierbei ist es besonders wichtig, sich über den rechtlichen Status zu informieren.

Zum einen gibt es die Form der staatlich anerkannten Privatschulen, die im Grunde die gleichen Befugnisse haben, wie die öffentlichen und staatlichen Einrichtungen. Bei staatlich genehmigten Privateinrichtungen besteht eine Differenzierung zwischen der staatlich genehmigten Ersatzschule und der allgemein bildenden Ergänzungsschule. Ersatzschulen erfüllen die allgemeine Schulpflicht, Ergänzungsschulen entsprechen nicht den Kriterien einer öffentlich genehmigten Einrichtung und können somit auch keinen staatlich anerkannten Schulabschluss vergeben. Walddorfschulen sind weder staatlich anerkannt, noch genehmigt. Die Lehrpläne, die Schulstruktur und das Versetzungsverfahren unterscheiden sich hier zu stark von den restlichen Einrichtungen. Schüler einer Waldorfschule müssen sich in jedem Fall einer Schulfremdenprüfung am Ende ihrer Schulzeit unterziehen, um einen staatlich anerkannten Abschluss zu erlangen.

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